
In Deutschland gilt die Kinderrechtskonvention der UNO seit dem 5. April 1992.
Dazu gehören:
* Gedanken-, Meinungs- und Religionsfreiheit
* Recht auf Gleichheit, Freiheit und Leben
* Recht auf Eltern, einen Namen und eine Staatsangehörigkeit
* Recht auf Fürsorge, Ernährung, Bekleidung und Wohnung
* Recht auf eine gewaltfreie Erziehung
* Recht auf Hilfen in Krisensituationen
* Schutz vor Verfolgung - Schutz vor Ausbeutung und sexuellen Missbrauch
* Recht, angehört zu werden
* Schutz vor Misshandlung und Vernachlässigung
* Recht auf Bildung, Freizeit und Kultur
* Recht auf Meinungs- und Informationsfreiheit
* Recht auf Privatsphäre
* Recht auf Chancengleichheit
* Recht auf die eigene Würde
* Recht auf Gesundheit und soziale Sicherheit