
Zum Wohle unserer Kinder und Jugendlichen appelliert die Jugendpflege der Stadt Gladbeck, an alle Erwachsenen, insbesondere Besitzer und Pächter von Gaststätten, Verkaufsstellen und Kiosken, auf die Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen zu achten.
Gerade bei Veranstaltungen und Ereignissen verbinden viele Menschen Spaß und Lebensfreude mit dem Genuss von Alkohol. Doch Alkohol hat ein doppeltes Gesicht – Lebensfreude auf der einen, Leid auf der anderen Seite. Es gibt in Deutschland rund 4 Millionen Bürgerinnen und Bürger, die alkoholkrank oder stark gefährdet sind, alkoholkrank zu werden Weiter sind es Unwissenheit, Unbekümmertheit oder auch jugendliche Risikobereit-schaft, die nicht selten in einem fürchterlichen Rausch enden, häufig auf der Inten-sivstation unserer Krankenhäuser.
Als ein wirksames Mittel zur Verringerung jugendlichen Alkoholkonsums hat sich neben anderen Vorbeugungsmaßnahmen die konsequente Beachtung gesetzlicher Vorschriften erwiesen.
Laut Jugendschutzgesetz darf an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren kein Alkohol verkauft und ihnen auch der Konsum von Alkohol nicht gestattet werden. „Harte Alkoholika“ wie Schnäpse, Liköre, Rum oder Whisky und die sogenannten. Alkopops dürfen generell nicht an Minderjährige unter 18 Jahren abgegeben wer-den. Diese Vorschriften verfolgen das Ziel, junge Menschen vor den Gefahren des Alkohols zu schützen.
Insbesondere den Einzelhandel und die Gaststätten fordern wir auf, auch weiterhin auf folgende Punkte besonders zu achten:
Karneval wird viel und ausgiebig gefeiert. Für viele gehört Alkohol einfach dazu. Hattest Du auch schon einmal oder öfter "zu viel"?
Danach herrscht dann leider oft Katerstimmung.